
ist ein in einem Privileg König Alfons VI. von Kastilien (1072-1109) enthaltener Fuero des spanischen Rechts der südlichen Grenzgebiete des Königreiches Kastilien, den die Könige Alfons I. und Alfons II. von Aragón auch in Teilen Aragoniens einführen.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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